zwischen der
om bastic AG
(Steuernummer 308/5822/0824; USt-Id-Nr. DE254132992)
vertreten durch den Vorstand Schmerer, Ulrich
Bonner Straße 12
51379 Leverkusen
im Folgenden „OBAG“ genannt
und
Name, Vorname
Firma (falls abweichend)
Straße Nr.
PLZ Ort
im Folgenden „Nutzer“ genannt
Vertragsnummer: Y
§ 1 Vertragsgegenstand, Verbund mit Nutzungsvertrag
1. Vertragsgegenstand: OBAG erbringt für den Nutzer die folgenden, eigenständigen Services im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag Vertragsnummer X („Copraxis-Services“):
a) Nutzung der Adresse „Fürst-Leopold-Platz 1, 46284 Dorsten“ als Geschäfts-/Firmensitz inkl. Briefkasten mit Firmen-/Namensschild,
b) freies Parken (soweit verfügbar),
c) Fahrradstellplatz mit Stromanschluss,
d) WLAN/LAN/Internet zur üblichen Büronutzung,
e) Druck-/Scan-Infrastruktur (Fair-Use, gemäß PLV/Aushang),
f) Nutzung von Lounge-/Aufenthalts- und Küchenbereichen inkl. Getränke (Tee/Wasser/Kaffeespezialitäten in haushaltsüblichem Umfang) sowie bereitgestellter Reinigungsmaterialien und Aufbewahrungskorb,
g) Zugang zum Buchungssystem (Portal) zur Reservierung von Zusatzangeboten gemäß § 2b dieses Servicevertrages,
h) optional: Überlassung eines Büromöbelsets (Vitra-Möbel mit Schreibtisch inkl. abschließbarer Stauraum/Schließfach, Bürostuhl, Büroschrank und Waldmann-Arbeitsplatzleuchte).
2. Copraxis-Services: Die Copraxis-Services sind weder medizinische noch heilberufliche Leistungen, sondern rein organisatorische, infrastrukturelle und technische Serviceleistungen. Sie werden als eigenständige, umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung in einem gesonderten Vertrag vereinbart und abgerechnet; die steuerfreie Raumüberlassung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Nutzungsvertrag) bleibt hiervon unberührt. Die vertragliche Koppelung im Verbund gemäß dem nachfolgenden Absatz bleibt davon unberührt.
3. Verbund mit Nutzungsvertrag: Dieser Copraxis-Servicevertrag bildet mit dem Nutzungsvertrag (Praxis) eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit (Verbundvertrag). Dieser Servicevertrag wird nur wirksam, wenn gleichzeitig ein Nutzungsvertrag über denselben Nutzer und denselben Standort abgeschlossen wird. Endet einer der beiden Verträge, endet der jeweils andere Vertrag automatisch zum selben Zeitpunkt.
§ 2 Serviceentgelt und Umsatzsteuer
1. Serviceentgelt: Serviceentgelt: Das Serviceentgelt für die in § 1 Abs. 1 genannten Copraxis-Services beträgt:
• Grundentgelt (ohne Möbelset):
Netto: 71,00 EUR/Monat
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %): 13,49 EUR/Monat
Brutto: 84,49 EUR/Monat
• Optionales Möbelset (Schreibtisch inkl. abschließbarer Stauraum/Schließfach, Bürostuhl, Büroschrank, Arbeitsplatzleuchte):
Netto: 19,00 EUR/Monat
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %): 3,61 EUR/Monat
Brutto: 22,61 EUR/Monat
• Gesamtpreis bei Buchung des Möbelsets:
Netto: 90,00 EUR/Monat
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %): 17,10 EUR/Monat
Brutto: 107,10 EUR/Monat
2. Umsatzsteuer: Die Copraxis-Services sind umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen. Auf das Serviceentgelt wird die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) erhoben und gesondert ausgewiesen.
3. Fälligkeit & Zahlung: Das jeweilige Serviceentgelt ist monatlich im Voraus bis zum 3. Kalendertag zu entrichten.
Zahlung an: om bastic AG
Sparkasse Duisburg · IBAN: DE06 3505 0000 0200 0757 37 · BIC: DUISDE33XXX
Verwendungszweck: Vertragsnummer Y
4. Verzug (B2B): Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
§ 2a Dauerrechnung
1. Dauerrechnung: Dieser Servicevertrag gilt als Dauerrechnung i. S. v. § 14 UStG für das monatliche Serviceentgelt gemäß § 2.
2. Rechnungsdaten: Dauerrechnungs-Nr. = Vertragsnummer
3. Rechnungsdatum: Vertragsdatum.
4. Leistungszeitraum: monatlich ab Vertragsbeginn (fortlaufend bis Vertragsende/Änderung).
5. Änderungen: Preis-/Steuer-/Leistungsänderungen werden durch neue Dauerrechnung bekanntgegeben; die frühere wirkt ex nunc.
6. Ergänzende Einzelrechnungen: OBAG kann zusätzlich monatliche Einzel-E-Rechnungen (EN 16931-konform, z. B. XRechnung/ZUGFeRD) versenden; diese verweisen auf die Dauerrechnungs-Nr. und den Zeitraum und ändern den Inhalt nicht.
§ 2b Zusatzangebote Copraxis
1. Zusatzangebote bestehen aus Raum- und Serviceangeboten, die nicht im monatlichen Serviceentgelt inkludiert sind. Dazu gehören im Einzelnen:
• Praxisräume dienen der eigenverantwortlichen Durchführung von Leistungen des Nutzers bis max. 4 Personen.
• Gruppenräume dienen der eigenverantwortlichen Durchführung von Vorträgen, Workshops, Seminaren, Yoga und Meditationen des Nutzers bis max. 30 Personen.
• Ergänzende Services dienen der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Sichtbarkeit, der Angebotserweiterung des Nutzers. Die ergänzenden Services werden, soweit für OBAG sinnvoll, auf die Bedürfnisse des Nutzers abgestimmt. OBAG hat keine Pflicht, ergänzende Services anzubieten.
• Allgemeines: Es erfolgt jeweils eine neutrale Raumüberlassung ohne Patienten-/Kunden-/Klientenzuweisung durch OBAG. Auf- und Abbau sowie die Reinigung eigener Materialien erfolgen innerhalb der gebuchten Nutzungszeit. Es gilt die Hausordnung Copraxis & Coworking (Anlage H).
2. PLV-Online: Die aktuellen Zusatzangebote und Entgelte ergeben sich aus dem online geführten Preis-/Leistungsverzeichnis unter www.copraxis.de („PLV-Online“) in der zum Zeitpunkt des Buchungsabschlusses gültigen Fassung; das PLV-Online ist Vertragsbestandteil.
3. Preisänderungen: Preisänderungen im PLV-Online wirken ausschließlich für künftig abgeschlossene Buchungen; bereits bestätigte Buchungen bleiben unberührt.
4. Buchungsgrundlage: Buchungen erfolgen nach Verfügbarkeit.
5. Abrechnung: Die gebuchten Zusatzleistungen werden monatlich rückwirkend zzgl. 19 % USt. in Rechnung gestellt.
6. Storno/No-Show/Umbuchungen: richten sich nach § 2c.
7. IT-Hinweis: Das Buchungssystem dient ausschließlich der Slot-/Raumbuchung; Kunden-/Klienten-/Patientendaten dürfen dort nicht erfasst werden (vgl. § 10 des Nutzungsvertrages, Anlage D, Anlage H).
8. Buchungsvoraussetzung & Vertragsende: Buchungsberechtigt sind ausschließlich Nutzer mit einem aktiven Copraxis-Nutzungsvertrag (unabhängig von der jeweiligen Vertragsvariante H oder W). Mit Beendigung des Copraxis-Nutzungsvertrages erlischt die Buchungsberechtigung mit Wirkung für die Zukunft; bereits bestätigte Buchungen bleiben unberührt, es sei denn, zwingende Sicherheits- oder Hausordnungsgründe stehen entgegen.
§ 2c Stornierungen & Umbuchungen
1. Geltung: Dieser Paragraf gilt ausschließlich für die Buchung von Praxis- und Gruppenräumen.
2. Storno: Werden die gebuchten Zusatzangebote storniert, fallen die prozentual anteiligen Buchungsentgelte als Stornokosten an:
• Stornierungsfrist > 7 Tage vor Beginn: 20 %
• ≤ 7 Tage bis > 48 Stunden vor Beginn: 50 %
• ≤ 48 Stunden vor Beginn / No-Show: 100 %
No-Show liegt vor, wenn der Slot ohne wirksame Stornierung nicht angetreten wird (maßgeblich ist die im Buchungssystem bestätigte Startzeit).
3. Umbuchung: Werden die gebuchten Zusatzangebote umgebucht, fallen die prozentual anteiligen Buchungsentgelte als Umbuchungskosten an:
• Umbuchungsfrist > 7 Tage vor Beginn: 10 %
• ≤ 7 Tage bis > 48 Stunden vor Beginn: 25 %
• ≤ 48 Stunden vor Beginn: 50 %
4. Ersatzbelegung: Wird der Zeitraum ganz oder teilweise erneut vergeben, reduzieren sich Storno-/Umbuchungsgebühren anteilig bzw. entfallen in Höhe der Ersatzbelegung; OBAG weist dies in Textform nach (z. B. Buchungsprotokoll/Rechnung).
5. Abrechnung: Gebühren sind zzgl. 19 % USt. fällig; Verrechnung mit Vorauszahlungen ist möglich; Differenzen werden gutgeschrieben bzw. nachbelastet. Abrechnung erfolgt monatlich rückwirkend per separater Rechnung.
6. Zeitbezug: Standort-Zeitzone Europe/Berlin.
7. Preise: Die Preise ergeben sich aus dem PLV-Online.
§ 3 Laufzeit und Kündigung
1. Laufzeit: Die Laufzeit dieses Servicevertrages beginnt zeitgleich mit dem im Nutzungsvertrag vereinbarten Vertragsbeginn.
2. Vertragsbeendigung: Der Servicevertrag läuft grundsätzlich parallel zum Nutzungsvertrag. Eine Beendigung des Nutzungsvertrages führt automatisch zur Beendigung dieses Servicevertrages mit Wirkung zum selben Zeitpunkt (ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf).
3. Anpassung der Servicebestandteile: OBAG ist berechtigt, einzelne Servicebestandteile mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende anzupassen oder einzustellen, sofern
a) gleichwertige Alternativen bereitgestellt werden können oder
b) technische, sicherheitsrelevante oder gesetzliche Gründe dies erfordern.
In diesem Fall reduziert oder entfällt das Serviceentgelt anteilig; weitergehende Ansprüche des Nutzers bestehen nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.
§ 4 Pflichten des Nutzers bei Nutzung der Services
1. Bei Nutzung von WLAN, Buchungssystem, Druck-/Scan-Infrastruktur und sonstiger IT-Services sind die Vorgaben des Nutzungsvertrages, der Hausordnung (Anlage H) sowie der Datenschutz-Information (Anlage D) einzuhalten.
2. Der Nutzer sorgt dafür, dass seine Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen die technischen Einrichtungen sachgerecht bedienen und keine rechtswidrige Nutzung (insbesondere Urheberrechtsverletzungen, strafbare Inhalte, Sicherheitsverstöße) erfolgt.
3. Für Adress- und Briefkastennutzung gilt:
a) Der Nutzer verwendet die Copraxis-Anschrift nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tätigkeit,
b) etwaige handels-, gewerbe- oder berufsrechtliche Eintragungen (z. B. beim Gewerbeamt, Kammern) nimmt der Nutzer in eigener Verantwortung vor,
c) der Nutzer hat OBAG Änderungen seiner Firmierung, Kontaktdaten oder Rechtsform unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 Haftung
1. Für Schäden im Zusammenhang mit den Copraxis-Services gilt die Haftungsregelung des Hauptvertrages (§ 7 Haftung) entsprechend.
2. OBAG haftet nicht für vorübergehende Unterbrechungen oder Einschränkungen einzelner Services (z. B. WLAN-Störungen, kurzfristige Sperrungen des Buchungssystems, Reinigungsverschiebungen), soweit diese auf technische Störungen, höhere Gewalt oder zwingende Sicherheits-/Wartungsarbeiten zurückzuführen sind und in einem zumutbaren Rahmen bleiben.
3. Der Nutzer stellt OBAG von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Services durch ihn, seine Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen resultieren, soweit kein Verschulden von OBAG vorliegt.
§ 6 Schlussbestimmungen
1. Soweit dieser Servicevertrag keine abweichenden Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen des Hauptvertrages (insbesondere zur Hausordnung, Datenschutz, Gerichtsstand und Rechtswahl) entsprechend.
2. Anlagen/Einbeziehung: Die Hausordnung Copraxis & Coworking (Anlage H) sowie die Datenschutz-Information (Anlage D) werden in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Servicevertrages.
3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Servicevertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail); dies gilt auch für die Änderung dieser Formklausel.
4. Dieser Servicevertrag ist als gesonderter, umsatzsteuerpflichtiger Dienstleistungsvertrag konzipiert, wird jedoch wirtschaftlich zusammen mit dem Hauptvertrag vereinbart. Die steuerfreie Raumüberlassung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG bleibt hiervon unberührt.
Ort/Datum: __________________________
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Unterschrift Nutzer Unterschrift OBAG